



Im Rentenalter möchte jeder sein Leben nach seinen Vorstellungen und Wünschen genießen. Endlich für alles und jeden Zeit haben und sich nicht um finanzielle Belange sorgen müssen. Meistens sind aber dafür die finanziell zur Verfügung stehenden Mittel nicht ausreichend.
Die Lebenserwartung steigt und gleichzeitig sinken die Geburtenzahlen. Das verdeutlicht, dass die aufkommenden Rentenzahlungen nicht merh durch die Zahl der Arbeit nehmer gedeckt werden kann.
Es wird aber immer deutlicher, dass die für die gesetzliche Rentenversicherung zur Verfügung stehenden Sozialleistungen nicht mehr ausreichen werden und die betriebliche sowie die private Vorsorge viele Arbeitnehmer veranlassen, zusätzlich privat vorzusorgen. Um einem eventuellen drohenden finanziellen Engpass aus dem Weg zu gehen, hat der Arbeitnehmer grundsätzlich 3 Möglichkeiten: die gesetzliche Renteversicherung, die betriebliche Altersvorsorge und die private Altersvorsorge.
Die private Altersvorsorge hingegen deckt die Lücke, die zwischen gesetzlicher und betrieblicher Altersvorsorge entstehen kann. Dies zu nutzen, obliegt jedem Arbeitnehmer in Eigenverantwortung. Hierzu können unter anderem Kapitallebensversicherungen, private Renten die über externe Versicherungsgesellschaften abgeschlossen werden, Investitionen in Fonds bzw. Wertpapiere, Kauf von Wohneigentum zählen. In manchen Fällen zahlt der Staat einen gewissen Anteil dazu, wie beispielsweise bei der Riester- oder Rürup-Rente. Dieses sind Formen der kapitalgedeckten Altersvorsorge. Hier werden die Beiträge und eventuelle Zulagen angespart um zu einem späteren festgelegten Zeitraum mit Zinsen und Zulagen an den Versicherten zur Auszahlung gebracht zu werden.
Bei der betrieblichen Altervorsorge leistet der Arbeitgeber freiwillig einen Teil an Vorsorgeaufwendungen für seinen Arbeitnehmer. Diese haben seit dem Jahr 2002 ein Anrecht darauf, dass ein Teil ihrer Einkünfte zugunsten einer betrieblichen Altersvorsorge umgewandelt wird. Über Tarifverträge und Vereinbarungen auf betrieblicher Ebene kann diese Vorgehensweise geregelt werden.
Unabhängig davon, für welche Vorsorgeart man sich entscheidet, ob betriebliche Altersvorsorge, Riester-, Rürup- oder gesetzliche Rente, Altersvorsorge macht Schule!